Sicheres Arbeiten gewährleistet durch Personenauffangnetze
Personenauffangnetze installieren unsere Industriekletterer als Schutz bei Arbeiten in der Höhe. Diese Schutzvorrichtung ist gesetzlich schon bei möglichen Fallhöhen von drei Metern vorgeschrieben und gehört in den Bereich der per DIN EN 1263-1 und 1263-2 normierten Arbeitsschutzmittel. Auch die Berufsgenossenschaft für Handwerker schreibt sie in der BGR 179 sowie auch in der BGI 807, hier speziell für Randsicherungen, vor.