Schutz am Arbeitsplatz sorgt für reibungslose Abläufe
Sicherheitsnetze sind aus verschiedenen Gründen erforderlich. Die Rechtsvorschrift UVV §12 Absatz 1 (Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“) schreibt das Sicherheitsnetz ab einer möglichen Absturzhöhe von drei Metern für die Beschäftigten vor. Unsere Industriekletterer übernehmen jedoch die Montage auch für sehr große Höhen. Darüber hinaus dient das Netz an Baugerüsten und Industrieanlagen auch dem Schutz vor herabfallenden Teilen.